Dolmetschen | |
Aufwand | Ansatz |
Pro Stunde |
120.00 CHF |
Ab 5 Stunden, pro Stunde | 115.00 CHF |
Übersetzen | |
Aufwand | Ansatz |
1 Zeile |
5.00 CHF |
Fahrten | |
Distanz (km) |
Ansatz |
Pauschal bis 50 km |
35.00 CHF |
Ab 50 km (pro km) | 0.75 CHF |
I. Preise und Informationen für Dolmetscheinsätze 1. Dolmetschkosten pro Stunde (Normaltarif) Für Dolmetscheinsätze gelten die folgenden Verrechnungsansätze: - Pro Stunde CHF 120.00 - Ab 5 Stunden, pro Stunde CHF 115.00 Diese Ansätze gelten für Einsätze, welche von Montag – Freitag, zwischen 08:00 Uhr – 18:00 Uhr stattfinden. Eine Stunde wird bei jedem Auftrag verrechnet. Die Auftragszeit wird auf eine Viertelstunde gerundet. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf die nächsten 15 Minuten gerundet und verrechnet. 2. Zuschläge Abweichend vom Normaltarif in Ziff. 1 verrechnen wir bei folgenden Einsätzen einen Zuschlag von 50%: - Notfall-Einsätze, welche innert 24 Stunden nach Auftragserteilung stattfinden; - Abendeinsätze zwischen 18:00 Uhr und 23:00 Uhr sowie Einsätze am Samstag. Der Zuschlag von 50% gilt auch für die Arbeitswegentschädigung gemäss Ziff. 6. 3. Abweichungen von der gebuchten Zeit Es gilt der Grundsatz: Zeit, die gebucht und nicht in Anspruch genommen wurde, wird verrechnet. 4. Wartezeiten Bei nicht durch die Dolmetschenden verursachten Wartezeiten wird vom gebuchten Einsatzbeginn ausgegangen. Ergeben sich während des Einsatzes Wartezeiten, die nicht durch die Dolmetschenden verursacht wurden, wird die ganze gebuchte bzw. geleistete Präsenzzeit in Rechnung gestellt. 5. Terminannullierung Die Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin muss uns während unseren Büroöffnungszeiten (Montag - Freitag, 8:00 Uhr – 18:00 Uhr), jedoch in jedem Fall mindestens 48 Stunden im Voraus gemeldet werden, damit keine Kosten anfallen. Ansonsten muss die gebuchte Zeit verrechnet werden. Nicht verrechnet werden die Arbeitswegentschädigung gemäss Ziff. 6 sowie die Fahr- und Verpflegungsspesen gemäss Ziff. 7, ausser wenn die Anfahrt zum Einsatzort bereits begonnen hat. 6. Arbeitswegentschädigung Sofern der Anreiseweg (Hin- und Rückweg vom Wohnort der Dolmetschenden zum Einsatzort)weniger als 1 Stunde beträgt, verrechnen wir keine Arbeitswegentschädigung. Für jede weitere Stunde verrechnen wir CHF 120.00. Die Zeitberechnung erfolgt gemäss SBB-Fahrplan Tür-zu-Tür, bzw. Google-Maps. 7. Fahr- und Verpflegungsspesen Es werden die effektiven Fahrspesen (ÖV-Billett 2. Klasse mit Halbtax-Abo oder CHF 0.75/km bei Anreise mit dem Auto, Pauschale von CHF 35.00 bis 50 km) verrechnet. Bei Einsätzen von mehr als 4 Stunden Dauer wird eine Verpflegungspauschale von CHF 25.00 verrechnet. Bei ganztätigen Einsätzen (ab 8 Stunden) beträgt die Verpflegungspauschale CHF 50.00. 8. Rechnungsstellung Wir behalten uns das Recht vor, Vorabbezahlung zu verlangen. II. Preise und Informationen für Übersetzungen Wir erstellen verbindliche Offerten erst nachdem wir die zu übersetzenden Dokumente gesichtet haben. Der Preis für Übersetzungen richtet sich nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, dem Fachgebiet, der Sprachgruppe, dem Verwendungszweck und den Lieferfristen. 1. Übersetzung Wir verrechnen pro übersetzte Zeile CHF 5.00. 2. Zuschläge Zuschläge können verlangt werden im Fall:
Expresslieferungen sind abhängig von der Verfügbarkeit der Dolmetscher/Innen. 3. Zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übersetzung Zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übersetzung, wie zum Beispiel besondere Formatierung, Datenkonvertierung, Desktop-Publishing sowie Korrektoratarbeiten, werden nach Stundenaufwand zu einem Ansatz von CHF 120.00 verrechnet. Zusätzliche Dienstleistungen müssen angefragt werden und sind abhängig von den verfügbaren Dolmetscher/Innen. 4. Rechnungsstellung Wir behalten uns das Recht vor, Vorabbezahlung zu verlangen. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's). |