1.  Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dolmetsch- und/oder Übersetzungsaufträge, welche die Firma Sprachschule & Übersetzungsdienst Weiss erhält.

2.  Umfang des Übersetzungs-, Dolmetsch – Auftrags

Mit dem Übersetzungs- bzw. Dolmetsch – Auftrag verpflichtet sich die Firma Sprachschule & Übersetzungsdienst Weiss, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen, sowie den Text resp. das Dolmetschen ohne Kürzungen und Zusätze termingerecht durchzuführen. Weitere Verpflichtungen werden abgewiesen.

3.  Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Person, die den Auftrag ausführt, rechtzeitig über die gewünschte Ausführungsform zu unterrichten.

Dolmetschen:

Bestimmte Leistungen werden zusätzlich verrechnet (Tonaufnahmen, Videoaufnahmen usw.).

Übersetzen:

Der Auftraggeber bestimmt die Form (elektronisch z.B. USB-Stick, E-Mail oder physisch z.B. in Briefform oder persönlich übergeben), Aufbau, Verwendungszweck, Anzahl der Ausfertigung usw. Der Auftraggeber hat unaufgefordert die Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.) die für den Auftrag notwendig sind rechtzeitig abzugeben. Fehler und Verzögerungen, entstanden durch nicht einhalten der Geschäftsbedingungen oder nicht eingereichten relevanten Unterlagen gehen nicht zu Lasten der beauftragten Person. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung, bezüglich Inhaltes eines Textes, sowie die Rechte der Vervielfältigung resp. stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf.

4.  Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Übersetzen:

Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine mögliche Beseitigung der Mängel, unter genauer Angabe der Mängel. Die beauftragte Person behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Mehraufwand wird nicht verrechnet.

5.  Haftung

Die beauftragte Person haftet ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Dolmetschen:

Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Ausgeschlossen sind Haftungen für Folgeschäden.

Übersetzen:

Als nicht Grobfahrlässigkeit einzustufen sind Schäden wie, Störungen die bei E – Mail – Versendungen, Viren oder Computerausfällen verursacht worden sind. Haftung der leichten Fahrlässigkeit kann nur geltend gemacht werden, wenn die Hauptpflichten verletzt wurden.

6.  Berufsgeheimnis

Die beauftragte Person verpflichtet sich, über den Auftrag still schweigen zu bewahren. Informationen und Angaben sind streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

7.  Mitwirkung Dritter

Übersetzen:

Die beauftragte Person kann, falls es nötig ist, für die Übersetzung fachkundige Dritte heranziehen, die herangezogene Dritte ist, wie unter Kapitel 6. Berufsgeheimnis beschrieben, genauso zu Verschwiegenheit verpflichtet. Dies ist in der Verantwortung der beauftragten Person.

8.  Vergütung

Dolmetschen:

Das vereinbarte Honorar wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Eine Stunde wird bei jedem Auftrag verrechnet. Die Auftragszeit wird auf eine Viertelstunde gerundet. Zeit die gebucht und nicht in Anspruch genommen wird, wird verrechnet.

Übersetzen:

Mit der Ausführung des Auftrags wird das vereinbarte Honorar fällig. Die beauftragte Person kann mit schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber, eine Teilzahlung und/oder Vorauszahlung vor der Übergabe der Arbeit vereinbaren. Tritt der Auftragsgeber während der Ausführung vom Vertrag zurück, wird der vereinbarte Betrag für den Auftrag verrechnet.

9.  Nachträgliche Änderungen und sonstiger Mehraufwand

Übersetzen:

Wird ein Text nach Ablieferung an den Auftraggeber in einem nicht geringfügigen Umfang geändert, kann der Abgabetermin verschoben und ein Mehraufwand verrechnet werden.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Übersetzen:

Der Auftraggeber hat das Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung, solange bleibt die Übersetzung das Eigentum der beauftragten Person. Ein allfällig entstandenes Urheberrecht behält die beauftragte Person vor.

11. Absage

Dolmetschen:

Wird ein Auftrag gekündigt oder Termin kurzfristig geändert, wird das vereinbarte Honorar verrechnet sowie nachweislich entstandene Kosten. Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen während den Öffnungszeiten,  mindestens aber 24 Stunden im Voraus schriftlich gemeldet werden. Dies ist ohne Kostenfolge.

12. Änderungen

Änderungen der Preise, AGBs usw. sind der Geschäftsleitung jederzeit vorbehalten und es gelten die veröffentlichen Bedingungen.

13. Anwendbares Recht

Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Aarau.